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Kennzeichnend für die Maßnahme ist der Trainings- und Verselbstständigungsgedanke als Hilfe zur Selbsthilfe. Den Jugendlichen sollen dabei die Kompetenzen zur selbstständigen Lebensführung sowie einer gelingenden Loslösung vom System der Hilfen zur Erziehung vermittelt werden.
Der/die Jugendliche bzw. junge Volljährige ist nach erfolgreichem Hilfeverlauf:
Aufgenommen werden in der Regel minderjährige Jugendliche ab 16 Jahre, bei denen eine dem Wohl des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und die Erziehung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sicher gestellt werden kann. Die Jugendlichen haben ein gewisses Maß an Selbstständigkeit mitzubringen, um die Anforderungen des Alltages mehr oder weniger stark begleitend regeln zu können.
In Ausnahmefällen können junge Volljährige nach Prüfung der individuellen Situation aufgenommen werden, wenn die Hilfe eine erkennbare Verbesserung der Persönlichkeitsentwicklung und Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensführung erwarten lässt, die mit niedrigschwelligeren Hilfen nicht zu erreichen ist.
Eine Aufnahme ist sinnvoll, wenn die jungen Menschen genügend Realitätsbezogenheit aufbringen und mit der Unterstützung dieser Wohnform weitgehend ihr Leben eigenverantwortlich führen und Verantwortung für sich selbst übernehmen können.
Individuelle ambulante Betreuung im Trägereigenen Wohnraum ist ein Regelangebot für Jugendliche und junge Erwachsene (i. d. R. 16 bis 21 Jahre), die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, nach § 27 in Verbindung mit §§ 30, 35, 35a, 36 und 41 SGB VIII, keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung mehr benötigen.
Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die individuellen Zielsetzungen für dieses Regelangebot, entsprechend dem Bedarf, im Einzelfall vereinbart werden.
Die Betreuung erfolgt von außen durch die Begleitung des jungen Menschen in seinem eigen-verantwortlichen Lebensbereich.
Generelle Zielsetzungen sind:
Persönliche Stabilisierung, Unterstützung beim Erreichen eines Schul- bzw. Berufsabschlusses, Entwicklung einer individuellen Lebens- und Arbeitsperspektive, Klärung der Familienbeziehungen, Förderung adäquater Kommunikations- und sozialer Kontaktfähigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe, Förderung von straffreiem Verhalten, Entwicklung eines Verständnisses demokratischer Rechte und Pflichten, Bewältigung steigender Anforderung an die Entscheidungsfähigkeit, Verselbstständigung zum Leben unabhängig von staatlicher Hilfe.
Zielgruppe sind Jugendliche ab 16 Jahre und junge Volljährige, die keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung (mehr) benötigen oder annehmen können und für die eine regelmäßige und verbindliche Betreuung notwendig und hinreichend ist, um den erzieherischen Bedarf abzudecken. Sie sollten bereit und in der Lage sein, den Anforderungen eines Schulbesuches, einer Ausbildung oder einer Beschäftigung zu genügen. Ein Mindestmaß an Selbstständigkeit wird vorausgesetzt.
Eine individuelle ambulante Betreuung im Trägereigenen Wohnraum ist für Jugendliche und junge Volljährige vorgesehen, für die aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung und Erfahrungen eine Betreuung in einer eigenen Wohnung sinnvoll und notwendig ist, um die Betreuungsziele zu erreichen. Für die Betreuung der Jugendlichen ist der gemeinsam mit dem Jugendlichen entwickelte individuelle Hilfeplan ausschlaggebend. Er legt im Einzelfall die Ziele für die Betreuung fest.
Eine Aufnahme ist sinnvoll, wenn die jungen Menschen genügend Realitätsbezogenheit aufbringen und mit der Unterstützung dieser Wohnform weitgehend ihr Leben eigenverantwortlich führen und Verantwortung für sich selbst übernehmen können.
Mobil: 0160/97015634
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Ausbildung:
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Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
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Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen
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Ausbildung:
Staatlich anerkannte Erzieherin(FH), Sozialpädagogin (B.A.)
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Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen