Telefonisch erreichbar unter 0451 70642–0
Das Leistungsangebot "Integrationshilfe" ist ein ambulantes Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche, die ohne Unterstützung nicht am Regelunterricht teilnehmen können. Unser Betreuungsangebot richtet sich unter anderem an Kinder und Jugendliche, die durch Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität oder hyperkinetische Störungen (ICD-10-GM 08; F90.0) im Sozialverhalten so belastet sind, dass dadurch Schwierigkeiten im Schulalltag und in der Beschulbarkeit entstehen. Auch Kinder mit Störungen innerhalb des Autismus-Spektrums Asperger-Syndrom (ICD-10-GM 08; F 84.5) sowie frühkindlicher Autismus (ICD-10-GM 08; F 84.0) können zur Zielgruppe gehören.
Des Weiteren werden Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, sozial-emotionalen Beeinträchtigungen mit geringer Selbststeuerung sowie mit Verhaltens- und Lerndefiziten schulintegrativ begleitet.
Das Lübecker Poolmodell „Inklusion in Schule“ ist ein Modell der Gewährung integrativer Hilfen in der Schule. Dieses wurde gemeinsam mit noch sechs weiteren großen Jugendhilfeträgern, der Verwaltung der Hansestadt Lübeck sowie dem Bereich Schule und Sport entwickelt und erstmals im Schuljahr 2013/2014 eingeführt. Es bietet behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen die Begleitung und Unterstützung im schulischen Alltag.
Die HelferInnen sind Sozialerfahrene Personen oder Fachkräfte unterschiedlicher Professionen, die mit der Schule gemeinsam an der Gestaltung inklusiver Bedingungen im jeweiligen Klassenverband arbeiten.
Der Integrationshelfer begleitet einzelne SchülerInnen innerhalb des Klassenverbundes. Das individuelle Vorgehen der Schulbegleitung richtet sich vordergründig auf eine Hilfestellung bei rechtlich klarem Sachverhalt.
Die Hilfe wird, aufgrund der zu erwartenden Herausforderungen, des ausgeprägten Störungsbildes der SchülerInnen oder der Notwendigkeit, die Hilfe möglichst rasch zu beenden, geleistet. Der Förderbedarf steht bereits fest und kann nur durch eine Fachkraft geleistet werden.
Typische Arbeitsschwerpunkte in der schulbegleitenden Maßnahme sind:
Der Integrationshelfer begleitet einzelne SchülerInnen innerhalb des Klassenverbundes. Bei dieser Schulbegleitung handelt es sich in der Regel um eine Assistenzleistung. Es gilt hier als Ziel, so wenig wie möglich und soviel wie nötig für das Kind zu übernehmen. Die SchülerInnen sollen in ihrer Selbstständigkeitsentwicklung nicht behindert werden.
Die Schulbegleitung unterstützt SchülerInnen bei alltagspraktischen, den Unterricht sicherstellenden Hilfestellungen und Tätigkeiten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die SchülerInnen durch eine Person zu begleiten, die aufgrund ihrer persönlichen Eignung und Lebenserfahrung eine wichtige Stütze ist, ohne dass ein professioneller pädagogischer Zugang oder eine besondere Methodik notwendig wären.
Typische Arbeitsschwerpunkte in der schulbegleitenden Maßnahme sind:
Die Schulbegleitung übernimmt keine Aufgaben, die dem Kernbereich der Schule zugeordnet sind. Unterrichtsinhalte zu vermitteln ist Aufgabe der Lehrkräfte
Der Integrationshelfer begleitet einzelne SchülerInnen innerhalb des Klassenverbundes. Das individuelle Vorgehen der Schulbegleitung richtet sich vordergründig auf eine Hilfestellung bei unklarem Sachverhalt. Eine Fachkraft unterstützt für einen festgelegten Zeitraum (ca. 3 bis 6 Monate). Nach Klärung des Förderbedarfs kann dann die Hilfe an eine geeignete Insoweit erfahrene Integrationskraft oder auch in eine andere Maßnahme umgewandelt werden. Eine wertschätzende Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten, dem Lehrerkollegium sowie dem Jugendamt ist der wichtigste Baustein für eine gelingende Clearingmaßnahme.
Typische Arbeitsschwerpunkte in der schulbegleitenden Maßnahme sind: