Integrationshilfe

Konzept Integrationshilfe

Das Leistungsangebot "Integrationshilfe" ist ein ambulantes Betreuungsangebot für Kinder und Jugendliche, die ohne Unterstützung nicht am Regelunterricht teilnehmen können. Unser Betreuungsangebot richtet sich unter anderem an Kinder und Jugendliche, die durch Aufmerksamkeitsdefizite, Hyperaktivität oder hyperkinetische Störungen (ICD-10-GM 08; F90.0) im Sozialverhalten so belastet sind, dass dadurch Schwierigkeiten im Schulalltag und in der Beschulbarkeit entstehen. Auch Kinder mit Störungen innerhalb des Autismus-Spektrums Asperger-Syndrom (ICD-10-GM 08; F 84.5) sowie frühkindlicher Autismus (ICD-10-GM 08; F 84.0) können zur Zielgruppe gehören.
Des Weiteren werden Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, sozial-emotionalen Beeinträchtigungen mit geringer Selbststeuerung sowie mit Verhaltens- und Lerndefiziten schulintegrativ begleitet.

1. Integrationshilfen im Pool-Modell

Das Lübecker Poolmodell „Inklusion in Schule“ ist ein Modell der Gewährung integrativer Hilfen in der Schule. Dieses wurde gemeinsam mit noch sechs weiteren großen Jugendhilfeträgern, der Verwaltung der Hansestadt Lübeck sowie dem Bereich Schule und Sport entwickelt und erstmals im Schuljahr 2013/2014 eingeführt. Es bietet behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen die Begleitung und Unterstützung im schulischen Alltag.

Die HelferInnen sind Sozialerfahrene Personen oder Fachkräfte unterschiedlicher Professionen, die mit der Schule gemeinsam an der Gestaltung inklusiver Bedingungen im jeweiligen Klassenverband arbeiten.

2. Integrationshilfen im Einzelfall

2.1. Der Integrationshelfer als Pädagogische Fachkraft

Der Integrationshelfer begleitet einzelne SchülerInnen innerhalb des Klassenverbundes. Das individuelle Vorgehen der Schulbegleitung richtet sich vordergründig auf eine Hilfestellung bei rechtlich klarem Sachverhalt.

Die Hilfe wird, aufgrund der zu erwartenden Herausforderungen, des ausgeprägten Störungsbildes der SchülerInnen oder der Notwendigkeit, die Hilfe möglichst rasch zu beenden, geleistet. Der Förderbedarf steht bereits fest und kann nur durch eine Fachkraft geleistet werden.

Typische Arbeitsschwerpunkte in der schulbegleitenden Maßnahme sind:

  • Die Aufgaben innerhalb der Maßnahme werden konkret mit allen Beteiligten besprochen und in einem Hilfe-/Förderplan festgeschrieben
  • Es findet eine pädagogisch professionelle Arbeit mit Ganzheitlich-Systemischen Ansatz statt, in die das Wissen über
    Entwicklungszusammenhänge und Störungsbilder einfließt
  • Es wird eine erweiterte Methodenvielfalt angewandt
  • Eltern und Lehrkräfte werden bei Bedarf durch die Fachkraft beraten
  • Die Fachkraft orientiert sich dabei an den Zielen des Hilfeplans, um die Hilfe möglichst schnell „überflüssig“ zu machen und beenden zu können
  • Es findet ein regelmäßiges Berichtswesen statt.

2.2. Der Integrationshelfer als Sozialerfahrene Person

Der Integrationshelfer begleitet einzelne SchülerInnen innerhalb des Klassenverbundes. Bei dieser Schulbegleitung handelt es sich in der Regel um eine Assistenzleistung. Es gilt hier als Ziel, so wenig wie möglich und soviel wie nötig für das Kind zu übernehmen. Die SchülerInnen sollen in ihrer Selbstständigkeitsentwicklung nicht behindert werden.

Die Schulbegleitung unterstützt SchülerInnen bei alltagspraktischen, den Unterricht sicherstellenden Hilfestellungen und Tätigkeiten. In vielen Fällen ist es sinnvoll, die SchülerInnen durch eine Person zu begleiten, die aufgrund ihrer persönlichen Eignung und Lebenserfahrung eine wichtige Stütze ist, ohne dass ein professioneller pädagogischer Zugang oder eine besondere Methodik notwendig wären.

Typische Arbeitsschwerpunkte in der schulbegleitenden Maßnahme sind:

  • Begleitung und Orientierungshilfen auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und Klassenzimmer
  • Unterstützung und Beaufsichtigung während der Unterrichtszeiten
  • Umkleidehilfen beim Sportunterricht, Hilfestellung bei Toilettengängen, Unterstützung bei der Verwendung von Arbeitsmaterialien, Hilfestellung bei der Einnahme von Pausenmahlzeiten
  • Hilfe zur Abwehr von Gefahrenmomenten, Begleitung bei Schulfahrten, Klassenausflügen und Unterrichtsgängen

Die Schulbegleitung übernimmt keine Aufgaben, die dem Kernbereich der Schule zugeordnet sind. Unterrichtsinhalte zu vermitteln ist Aufgabe der Lehrkräfte

3. Clearingmaßnahmen im Schulischen Bereich

Der Integrationshelfer begleitet einzelne SchülerInnen innerhalb des Klassenverbundes. Das individuelle Vorgehen der Schulbegleitung richtet sich vordergründig auf eine Hilfestellung bei unklarem Sachverhalt. Eine Fachkraft unterstützt für einen festgelegten Zeitraum (ca. 3 bis 6 Monate). Nach Klärung des Förderbedarfs kann dann die Hilfe an eine geeignete Insoweit erfahrene Integrationskraft oder auch in eine andere Maßnahme umgewandelt werden. Eine wertschätzende Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten, dem Lehrerkollegium sowie dem Jugendamt ist der wichtigste Baustein für eine gelingende Clearingmaßnahme.

Typische Arbeitsschwerpunkte in der schulbegleitenden Maßnahme sind:

  • Die Aufgaben innerhalb der Maßnahme werden konkret mit allen Beteiligten besprochen und in einem Hilfe-/Förderplan festgeschrieben
  • Die Bewältigung der Schulkrise und der Erhalt der sozialen Bezüge am Schulstandort stehen im Vordergrund
  • Die Klassen- und Schulzugehörigkeit soll stabilisiert werden oder der Schüler wird an einem neuen Schulstandort begleitet und in eine neue Klasse eingebunden
  • Unterstützung bei der Suche nach anderen geeigneten Maßnahmen, die der Verbesserung der Situation dienen
  • Wiederherstellung oder Erarbeitung einer Kooperation zwischen Elternhaus und Schule.
  • Kernaufgabe des Einsatzes ist die zur Deeskalation notwendige Arbeit im Helfernetzwerk mit allen Beteiligten (Eltern, Lehrkräften, Jugendamt, Therapeuten, etc.)
  • Ressourcenauswertung für die Bereiche Schule Kind Familie und Freizeit statt